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Mutterpass: Dritte Seite erklärt

Autor: Christina Meier

Auch auf der dritten Seite Ihres Mutterpasses werden die Ergebnisse verschiedener Laboruntersuchungen eingetragen.
Hier geht es vor allem um folgende Infektionskrankheiten, die bei Vorhandensein dringend behandelt werden müssten, da sie ein Risiko für Ihr Ungeborenes darstellen können.

Folgende Untersuchungsergebnisse werden auf der dritten Seite Ihres Mutterpasses eingetragen:

 

1. Urinuntersuchung zur Feststellung einer Besiedelung mir Chlamydia Trachomatis

Bei einer Infektion mit dem Bakterium Chlamydia Trachomatis kann es schlimmstenfalls zu einer Fehl- oder Frühgeburt kommen, was jedoch durch eine frühzeitige Erkennung und entsprechende Behandlung vermieden werden kann. Aber auch während der Geburt kann sich Ihr Kind mit diesen Bakterien anstecken. Oftmals führt dies zu Augenentzündungen, aber auch eine Lungenentzündung kann als Folge einer Chlamydien-Infektion auftreten. Diese Infektion gehört zu den häufigsten Infektionen, die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden können.

Mittels eines Urintests lässt sich nachweisen, ob eine Chlamydien-Infektion vorliegt. Ist das Ergebnis positiv, wird meist eine Behandlung mit Antibiotika durchgeführt, um das Baby vor den Folgen einer solchen Infektion zu schützen.

 

2. LSR-Test

Der Begriff „LSR“ ist eine Abkürzung für Lues-Such-Reaktion. Bei Lues, auch allgemein als Syphilis bekannt, handelt es sich um eine Geschlechtskrankheit, die heutzutage nicht mehr häufig vorkommt. Das ist auch gut so, denn eine Infektion stellt eine große Gefahr für betroffene Mütter und Kinder dar. So wird dieser Test auch heute noch durchgeführt, das Ergebnis jedoch nicht in Ihrem Mutterpass eingetragen.

Doch keine Sorge: Sollten Sie unter einer behandlungsbedürftigen Infektion leiden, würden Sie selbstverständlich darüber informiert und entsprechend antibiotisch behandelt.

 

3. HIV-Test

Ein weiteres Untersuchungsergebnis, welches ebenfalls nicht in Ihrem Mutterpass eingetragen wird, ist das Ergebnis des HIV-Tests. Dieser wird jedoch lediglich empfohlen und nicht unbedingt automatisch durchgeführt. Nur mit Ihrem Einverständnis und nach einem eingehenden Gespräch darf dieser Test durchgeführt werden.

 

4. HBs-Test
Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

In der 32. Schwangerschaftswoche wird routinemäßig ein Test auf Hepatitis B (Hepatitis B surface) durchgeführt. Sollten der Erreger, der diese Form der Leberentzündung hervorruft, bei Ihnen gefunden werden, könnte Ihr Neugeborenes direkt nach der Geburt eine entsprechende Impfung erhalten, die die Gefahr gesundheitlicher Folgen einer solchen Infektion reduzieren soll.

Nicht immer kommt es noch während der Schwangerschaft zu einer Übertragung des Virus auf das Ungeborene. Etwa 5-12% der Ungeborenen stecken sich innerhalb des letzten Schwangerschaftsdrittels an. Der weitaus größere Teil der Babys kommt während der Geburt mit dem Virus in Kontakt, wobei bis zu 95% der Kinder sich auch tatsächlich mit dem Virus infizieren. Bei einem Kaiserschnitt kommt es nicht zwangsläufig zu einem Kontakt und einer Infektion mit dem Virus.

Leider ist auch eine Infektion über die Muttermilch nicht unwahrscheinlich. Allerdings ist eine Infektion über die Muttermilch von der sogenannten Viruslast, also der Konzentration des Virus, sowie von der mit der Muttermilch übertragenen Menge der Viren abhängig. In den meisten Fällen erfolgt jedoch vorsorglich im Anschluss an die Geburt eine aktive sowie passive Grundimmunisierung des Neugeborenen.

Eine Mutter, die lediglich auf HBsAG positiv getestet wird, kann dann also ihr Neugeborenes ebenfalls stillen, ohne befürchten zu müssen, dass Ihr Baby an dieser Form der Virushepatitis erkrankt.

5. Toxoplasmose-Test

Bei Toxoplasmose handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die durch den Parasiten Toxoplasma gondii verursacht wird. Sie ist weltweit stark verbreitet und wird unter anderem über den Kot von Katzen übertragen. Doch auch in rohem oder ungenügend gekochtem Fleisch können die Erreger der Toxoplasmose enthalten sein. Endwirt ist auf jeden Fall die Katze, der Mensch dient nur als Zwischenwirt.

Wer einmal eine Toxoplasmose durchgemacht hat, ist immun und muss sich keine Sorgen um eine erneute Infektion machen. Allerdings bereitet die Toxoplasmose den meisten, ansonsten gesunden, Menschen ohnehin kaum Probleme. Sie erinnert allenfalls an eine normale Erkältung, eventuell mit Lymphknotenbeteiligung, und ist selten behandlungsbedürftig. Sollten Sie sich jedoch während der Schwangerschaft das erste Mal mit dem Erreger der Toxoplasmose anstecken, kann dies schwerwiegende Folgen für Ihr Ungeborenes haben und beispielsweise Schäden an den Augen verursachen.

Deshalb wird Ihr Blut auf Antikörper gegen Toxoplasmen untersucht und auf dieser Seite Ihres Mutterpasses eingetragen. Bei einer Erstansteckung in der Schwangerschaft kommen überwiegend Antibiotika und teilweise Antiparasitika zum Einsatz. Zwar können Sie die Erreger in seltenen Fällen auch über ungenügend gewaschenen Salat oder Gemüse zu sich nehmen. Doch in der Regel können Sie eine Ansteckung mit Toxoplasmose in der Schwangerschaft verhindern, wenn Sie einige wichtige Maßnahmen beherzigen.

 

6. Erneuter Antikörper-Suchtest und Röteln-Antikörper-Suchtest

 

 

Zwischen der 24. und 27. Woche wird nochmals ein zweiter Antikörper-Suchtest durchgeführt und das Ergebnis in Ihrem Mutterpass, diesmal auf der dritten Seite, eingetragen. Ebenso wird der Röteln-Antikörper-Suchtest wiederholt, der hoffentlich erneut negativ ausfallen wird.