Autor: Christina Meier
Die vierte Seite Ihres Mutterpasses ist für zwei wichtige Themen reserviert. Ganz oben sind mehrere Spalten für Informationen zu vorangegangenen Schwangerschaften vorgesehen. Im unteren Bereich wird nach Besonderheiten wie beispielsweise einer Schwangerschaftsdiabetes in einer früheren Schwangerschaft gefragt. Denn hieraus können Ihr Frauenarzt und auch Ihre Hebamme erkennen, ob es Komplikationen gab, die auch in dieser Schwangerschaft auftreten könnten. So ist es möglich, manche Risiken rechtzeitig zu erkennen und entsprechend früher zu handeln.
Vierte Seite im Mutterpass: Angaben zum Ausgang vorangegangener Schwangerschaften
Hier wird notiert, wann sie bereits eine Geburt oder auch einen Abort hatten.
Wichtige Informationen sind unter anderem, ob es sich bei vorangegangenen Geburten um Spontangeburten oder Kaiserschnitte (Sectio) gehandelt hat und in der wievielten Woche die Geburt stattfand.
Folgende Begriffe können Sie auf der vierten Seite Ihres Mutterpasses finden:
Spontangeburt:
Mit dem Begriff „Spontangeburt“ ist eine natürliche Geburt ohne medizinische Eingriffe irgendeiner Art gemeint. Bei einer Spontangeburt wird ein Kind also ohne den Einsatz von Geburtszange, Saugglocke oder Kaiserschnitt ganz natürlich geboren.
Sectio:
Dieser Begriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet eigentlich, dass es sich um einen Schnitt, also eine Operation handelt, bei der das Skalpell zum Einsatz kommt. Eine Sectio ist also nicht immer mit einem Kaiserschnitt gleichzusetzen.
Finden Sie jedoch den Begriff Sectio in Ihrem Mutterpass, ist damit der Begriff „Sectio caesarea“, der sogenannte Kaiserschnitt, gemeint. Hierbei wird das Baby durch eine Operation bzw. eine Schnittentbindung auf die Welt gebracht.
Vag. Operation:
Hiermit ist ein vaginaler operativer Eingriff gemeint, der während der Geburt stattfinden kann. Wenn von einer vaginalen Operation im Rahmen einer Geburt die Rede ist, geht es meist um den Einsatz einer Saugglocke oder einer Geburtszange, mit deren Hilfe das Kind geboren wird.
Abort:
Bei einem Abort handelt es sich um eine Fehlgeburt, die vor der 24. Schwangerschaftswoche stattfindet.
Abruptio:
Eine Abruptio graviditatis ist dagegen ein herbeigeführter Abbruch der Schwangerschaft, also eine Abtreibung.
EUG:
Dieses Kürzel steht für eine Extra-Uterin-Schwangerschaft. Damit ist eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter gemeint. So wird also eine Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft als Extra-Uterin-Schwangerschaft, kurz EUG, bezeichnet.
Weitere Eintragungen auf der vierten Seite Ihres Mutterpasses
Medizinisch relevante Besonderheiten jeglicher Art können im unteren Bereich der vierten Seite des Mutterpasses eingetragen werden. Hierbei kann es sich um Auffälligkeiten wie beispielsweise Probleme mit dem Blutdruck, einem erhöhten Blutzucker oder auch Infektionen und Medikamenteneinnahme handeln.
Alles, was der Arzt für medizinisch wichtig hält, kann also auf dieser Seite Ihres Mutterpasses eingetragen werden.