Zum Inhalt springen

Mutterpass: Neunte Seite erklärt

Autor: Christina Meier

Auf der Seite 9 im Mutterpass finden Sie ergänzende Einträge bezüglich besonderer Verläufe und Erkrankungen sowie die Ergebnisse des Herzton- und Wehenschreibers (CTGs).

 

Folgende Abschnitte werden Sie auf der 9. Seite im Mutterpass finden:

 

1. Auf Seite 9 im Mutterpass werden Besonderheiten zu den Katalogen A und B eingetragen, die zum Teil bereits auf Seite 5 und 6 des Mutterpasses notiert sind. Ebenso wird vermerkt, welche therapeutischen Maßnahmen durchgeführt werden oder wurden.


2. Wurden Sie im Verlauf Ihrer Schwangerschaft stationär behandelt, werden Datum und Dauer, Name der Klinik, Diagnose und Behandlungsmaßnahmen notiert.


3. Vor allem werden die „kardiotokografischen Befunde“, also die Ergebnisse des Herzton-Wehen-Schreibers (Kardiotokograf) eingetragen.

Das CTG

CTG ist die Abkürzung für C (Kardio, also Herz) ) +Toko (Wehen) + Graphie (Aufzeichnung).
Die obere Kurve auf dieser Aufzeichnung betrifft die kindliche Herzfrequenz und die untere Kurve zeigt an, ob Sie Wehen haben und wie stark und häufig diese sind.

 

Im späteren Verlauf der Schwangerschaft kann mit Hilfe des CTGs der aktuelle Zustand Ihres Babys überprüft werden. Der Kardiotokograph kann gleichzeitig die Herztöne Ihres Babys erfassen und eventuell vorhandene Wehen wahrnehmen und aufzeichnen, wenn diese über Ihre Bauchdecke entsprechend registriert werden. Dabei werden die Wehen sowie die Herztöne des Babys durch zwei Messfühler gemessen, die an einem Gurt befestigt sind, der um Ihren Bauch gelegt und etwas angezogen wird.

Dieses enge Anziehen, was so manch ein Baby zu stören scheint, woraufhin es dann mit heftigen Bewegungen reagiert, ist wichtig, damit die Messfühler, die mit dem CTG-Gerät verbunden sind, nicht verrutschen. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird meist bei jeder Untersuchung ein CTG durchgeführt. Sollten Sie zu den Risikopatienten gehören, wird das CTG womöglich bereits ab der 25. Schwangerschaftswoche eingesetzt, um die Herzfrequenz Ihres Kindes bestimmen und verfrühte Wehentätigkeiten rechtzeitig feststellen zu können.
Die Ergebnisse jeder CTG-Aufzeichnung werden auf Seite 9 im Mutterpass sorgfältig festgehalten.

 

Hier geht es weiter mit der 10. und 11. Seite des Mutterpasses